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Bürgerbeteiligung wird groß geschrieben!

Einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung haben wir mit einem Beschluss in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses gesetzt. Ein Antrag, der auf eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses abzielt, erhielt große Zustimmung. Dieser Antrag, der von allen Fraktionen angenommen wurde, ist auch ein Ergebnis der Arbeit und Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission, die zwischen September 2014 und September 2015 zum Thema „Stärkung der Demokratie in Österreich“ getagt hatte.

Unter dem Stichwort „Crowdsourcing“ werden Bürgerinnen und Bürger künftig schon frühzeitig die Möglichkeit haben, zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen bzw. – sozusagen als selbst Betroffene und somit Experten – eigene Ideen und Vorschläge für Gesetze machen können. Nach finnischem Vorbild sollen so ausgewählte Gesetzesvorhaben gemeinsam mit Bürgern und Fachleuten in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet werden. Sobald das Gesetz im Plenum beschlossen wird, werden wir mit einem passenden Thema einen Testlauf starten.

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Institutionen, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eintreffen, sollen künftig bei der Auswertung der Begutachtungsergebnisse dezidiert Berücksichtigung finden. Das ist eine große Verbesserung, denn bis jetzt haben die Ministerien nur Institutionen wie Kammern und Caritas und Ähnliche um Stellungnahmen gebeten. Nun werden Bürger eingeladen, die von geplanten Gesetzesmaterien besonders betroffen sind, selbst Änderungsvorschläge einzubringen!  Auf den Social Media Kanälen hat dann jeder im Rahmen einer erweiterten Begutachtung die Möglichkeit, mittels Kommentaren oder dem Like-Button seine Meinung zu manifestieren. Im Sinne einer nötigen und erwünschten Transparenz werden diese Stellungnahmen auch auf der Website des Parlaments veröffentlicht und deutlich gemacht werden.

Dadurch wird das ganze Gesetzgebungsverfahren transparent nachvollziehbar, vor allem auch deswegen, weil die Gründe, warum Vorschläge aus der Bevölkerung berücksichtigt wurden oder warum nicht, angegeben werden müssen! Das ist deliberative Demokratie, die sich durchsetzt!

Ich arbeite seit mehreren Jahren auf diese Reformen hin und freue mich deshalb natürlich sehr darüber. Vor allem bin ich den anderen Verfassungssprechern dankbar mit denen ich gemeinsam diese 6-Parteieneinigung erzielen konnte! Das ist eine Stärkung des Parlaments und damit des Wählers! Die Regierungsvorlagen und ihr Weg zur Gesetzwerdung  bleiben dadurch nicht länger ein Geheimnis!

Das alles sind begrüßenswerte und wichtige Schritte, um dem Souverän – den Wählerinnen und Wählern – eine Beteiligung und Mitbestimmung im politischen Prozess zu erleichtern!