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Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in politische Prozesse einbinden

Ich ziehe eine positive Bilanz über die Enquete-Kommission “Stärkung der Demokratie in Österreich”. Wir hatten zahlreiche Sitzungen mit lebhaften Diskussionen und Informationen von Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Und wir hatten – ein Novum im parlamentarischen Prozess – erstmals die direkte Mitwirkung von acht Bürgerinnen und Bürgern. Ich halte diesen Ansatz für richtig und gut.

Konkrete parlamentarische Arbeit und direkte Demokratie passieren aber nicht nur in öffentlichen Sitzungen, sondern dazu braucht es viel Vorarbeit, Diskussion und Konsens. Mit dieser Herausforderung sind wir teilweise an die Grenzen der parlamentarischen Möglichkeiten gestoßen. So ist es zwar nicht gelungen, für eine in der Verfassung verankerte Volksgesetzgebung die nötige Zweidrittelmehrheit zu bekommen, aber wir haben viele Punkte gefunden, wo und wie wir Bürgerinnen und Bürger schon zu Beginn in Entscheidungsprozesse einbinden können. Der Bericht der Enquete-Kommission wird nun mit zahlreichen Empfehlungen dem Plenum des Nationalrates zugeleitet.

Das ist unsere Intention: wir wollen die Möglichkeit in die Verfassung einbauen, mehr direkte Demokratie auf Länder- und Gemeindeebene zu installieren. Das entspricht auch dem föderalen Gedanken unseres Bundesstaates und ist ein großer Fortschritt in der demokratischen Entwicklung Österreichs.

Ein großes Anliegen ist die Stärkung des Parlaments. Dazu gehört eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes, die mehr Kontakt zwischen Abgeordneten und Bürgern bringen kann und soll. Wir wollen die Bürger zu Wort kommen lassen und die Mitbestimmung verbessern. Zu einem starken Parlament gehören auch starke Minderheitenrecht. Hier sind wir europaweit führend! Was den Einzug ins Parlament, die Bildung von Parlamentsklubs, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und den Ablauf von Debatten betrifft, sind Kleinparteien in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sehr bevorzugt.