Die Doppelbelastung der Steuerzahler für den ORF muss 2014 enden!

Es ist nicht einsehbar, warum der Steuerzahler dem ORF unter dem Titel “Gebührenrefundierung” eine Dauersubvention gewähren soll!

Für die ÖVP gilt die ursprüngliche Vereinbarung, dass die für vier Jahre gewährte “Refundierung” als Sonderfinanzierung für notwendige strukturelle Reformen auf diesen Zeitraum begrenzt sei. Dass ORF-Generaldirektor Wrabetz dem Steuerzahler neben der Gebührenlast auch über den Umweg der Gebührenrefundierung auf Dauer ans Geldbörsel will, ist mehr als nur unverschämt, die jährlich 540 Millionen Euro an Gebühren für den ORF müssen ab 2014 jedenfalls wieder ausreichend sein.

Wir werden daher beantragen, dass ORF-Generaldirektor Wrabetz dem Ausschuss persönlich Rede und Antwort darüber steht, welche Pläne er mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich hat und wir werden dafür Sorge tragen, dass derartige Aussprachen mit dem ORF-Generaldirektor in Zukunft regelmäßig stattfinden werden.