Europäische Bürgerinitiative ist Weg zu direkter Demokratie in Europa

Das Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative ist ein Weg zur direkten Demokratie, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl heute, Mittwoch, im Plenum des Nationalrats. “Darüber hinaus ist dieses Gesetz aber auch ein besonderes Beispiel für den Parlamentarismus: im Herbst mittels Initiativantrag eingebracht, haben wir das Gesetz einem Hearing unterzogen, intensiv diskutiert und mittels Entschließungsantrag Schwächen behoben. Dieser umfassende Prozess im Ausschuss hat nun zu einer Vier-Parteien-Lösung geführt, die den Bürgerinnen und Bürgern Europa näher bringen kann.”

Die Europäische Bürgerinitiative sei eine Stärkung der Partizipation. “In Österreich sind dafür nur etwas mehr als 14.000 Stimmen nötig. Das ist eine bemerkenswert kleine Anzahl, um eine Initiative an die Europäische Kommission zustande zu bringen”, betonte Gerstl weiter und verteidigte in diesem Zusammenhang die vorgesehene Ausweispflicht, um Missbrauch zu verhindern. “Initiativen sollen nicht aus dem Internet zusammengeschummelt werden können. Und jeder, der seine Unterschrift leistet, muss sicher sein, dass mit seinem Daten sorgsam umgegangen wird.”

Den Beschluss am 29.2.2012 bezeichnete der ÖVP-Verfassungssprecher als ersten Schritt, nicht als Schlusspunkt. “In einer gemeinsamen Entschließung zielen wir auf ein zentrales Onlinesystem in Europa. Und in einem weiteren Schritt wollen wir erreichen, dass die Europäische Bürgerinitiative auch beim europäischen Parlament landen kann. Das ist der Ausbau der direkten Demokratie in Europa”, schloss Gerstl.