Gerstl: Stadt Wien muss verfassungswidrigen Zustand beenden
ÖVP-Verfassungssprecher: Verfassung gilt für alle – auch für jene, welche eine andere politische Meinung haben!
Wien (OTS) – Die SP-Neos-Stadtregierung muss rasch eine Initiative setzen, den offenen Verfassungsbruch bei der Mindestsicherung zu beenden und der Kritik der Volksanwaltschaft Rechnung zu tragen. Das stellte heute, Mittwoch, ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl zum heute erschienenen Volksanwaltschaftsbericht für Wien fest. In Sachen Mindestsicherung werde im Bericht festgehalten, dass Wien der Verpflichtung, ein dem Bundesgesetz entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen, noch nicht nachgekommen sei – anders als andere Bundesländer, erläutert der Mandatar. So wird betont, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig sei. Am 12. Dezember 2019 hob der Verfassungsgerichtshof einige wenige Punkte des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) auf, ließ aber die meisten Reformpunkte aufrecht.
„Es geht um die Glaubwürdigkeit der Demokratie! Wer den Rechtsstaat immer nur bei den anderen zitiert, untergräbt die Demokratie“, so Gerstl in Richtung der Stadtregierung. „Die Verfassung stellt die Spielregeln für das Zusammenleben dar: wenn sie nicht eingehalten wird, erhöht das für nicht wenige Teile der österreichischen Bevölkerung den Wunsch nach autoritären Kräften, die sich durchsetzen könnten, und gerade dann wäre der Rechtsstaat in Gefahr.“
„Besonders bedauerlich finde ich, dass gerade die Neos, die jahrelang vorgegeben haben, alles für den Rechtsstaat zu tun, seit sie in der Wiener Regierung sind, noch nicht einmal eine Initiative gesetzt haben, den verfassungswidrigen Zustand in Wien zu beenden“, verweist Gerstl in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Aussendungen und Aussagen, welche darin gipfelten, dass sich Parteichefin Beate Meinl-Reisinger im Jahr 2018 als “Hüter des Rechtsstaates“ und 2019 als „Hüterin der Verfassung” bezeichnete.
„Wien weigert sich bis heute, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umzusetzen. Wo bleibt da die Empörung der Neos? Verfassung gilt für alle – auch für jene, welche eine andere politische Meinung haben“, so der Verfassungssprecher abschließend.