Missbrauch: Darf sich die Kirche selbst untersuchen?

Die grundsätzliche, eher politisch ausgerichtete Diskussion über das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat wird überschattet von einem zutiefst menschlichen Thema, das wegen seiner Widerlichkeit emotional derart abstoßend wirkt, dass eine sachliche Debatte dazu nur sehr schwer zu führen ist. Es handelt sich dabei natürlich um die zahlreichen Fälle von Kindesmisshandlung welche (auch) in Institutionen der Kirche begangen wurden. Die schockierenden Berichte von Betroffenen wie auch die offensichtliche Häufigkeit derartiger Übergriffe lassen manche an der Kirche an sich zweifeln und ermutigen einige dazu, ihr den Willen Gutes zu tun, überhaupt abzusprechen.

Persönlich empfinde ich es als zutiefst unmoralisch, wenn das Leid so vieler Menschen im politischen Diskurs missbraucht wird, um Stimmung gegen jemanden zu machen. Der Staat würde es der Kirche erlauben, diese Missbrauchsfälle selbst aufzuklären, lautet die Anschuldigung. Ein Täter der gegen sich selbst ermittelt? Das widerspricht dem Rechtsempfinden jedes aufgeklärten Menschen und reiht sich nahtlos in die Serie echter und vermeintlicher Skandale ein. Das Problem dabei ist nur: Es ist ganz einfach nicht wahr! Es ist eine Lüge, die Menschen dazu bringen soll, ein Volksbegehren zu unterschreiben.

Die Kirche ist kein Staat im Staat, die Kirche hat natürlich ein eigenes Recht, so wie jeder Verein kraft seiner Statuten oder seiner Geschäftsordnung sein „eigenes“ Recht besitzt, dieses Kirchenrecht ist dem staatlichen Recht aber natürlich immer untergeordnet. Eine kirchliche Kommission kann daher nicht statt sondern nur zusätzlich zur Justiz tätig werden. Es ist auch nichts besonders lobenswertes, dass die Kirche diese zusätzliche Kommission eingerichtet hat, ich erwarte mir von meiner Kirche gerade, dass sie mehr tut, als nur das gesetzlich notwendige. Den Spieß umzudrehen und es ihr zum Vorwurf zu machen, ist aber schlicht verwerflich.
 

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