Rede im Nationalrat zur Veröffentlichung geheimer Prozessakten durch die Grünen

Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von Kollegin Moser übermittelte Entschließungsantrag erfordert eine intensive Diskussion darüber, wie Parlamentarier mit dem Rechtsstaat umgehen. Frau Präsidentin Prammer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass § 24 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse vorsieht, dass alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten nicht veröffentlicht werden dürfen. Frau Kollegin Glawischnig! Kollege Pilz hat in seinem Debattenbeitrag angekündigt, dass er Punkte, die im Untersuchungsausschuss noch nicht diskutiert wurden, und Punkte, die noch nicht veröffentlicht wurden, nun auf diesem Wege zur Veröffentlichung bringen möchte. Frau Kollegin Glawischnig, lassen Sie sich nicht vom Kollegen Pilz in nicht-rechtsstaatliche Elemente hineintreiben, lassen Sie sich nicht in Unrecht hineintreiben, Frau Kollegin Glawischnig!

Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Glawischnig, das ist ein Geschäftsordnungstrick, ein Geschäftsordnungstrick, dessen Sie sich bemächtigen, damit Sie Dinge veröffentlichen können, bezüglich derer der Rechtsstaat zu Recht sagt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürfen, denn es geht – wie die Justizministerin gesagt hat – um Beschuldigten-Rechte, es geht um Staatsgrundrechte, es geht um Schutz der persönlichen Sphäre, um Schutz der Familie, es geht um Opfer-Rechte, die Sie aber offensichtlich alle nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

In diesem Fall sind Sie von den Grünen kein Vorbild, denn Sie verfolgen offensichtlich zwei Richtungen: die eine, wenn es Ihnen recht ist, dass etwas veröffentlicht wird, und die andere, wenn es Ihnen nicht recht ist. Aber ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen: Wenn Sie damit beginnen, Rechte nur mehr bestimmten Personen zuzugestehen und nicht allen gleich, dann ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates, und dagegen verwahren wir uns eindeutig!

Meine Damen und Herren! Grundrechte dürfen auch von den Grünen nicht mit Füßen getreten werden. Das hat nichts mit der Aufklärung zu tun, ganz im Gegenteil! Sie können sich auf unsere Justiz verlassen. Das hat Kärnten gezeigt, und das wird sich auch in jenen Fällen, die die Frau Bundesministerin in ihrer Beantwortung angeführt hat, zeigen.

Die Justiz arbeitet unabhängig, das ist ein Grundgesetz. Wir haben nicht mehr das System der Inquisition, Kollege Pilz, wie sie im Mittelalter in diesem Staat üblich war, sondern wir haben Rechtsstaatlichkeit. Wir haben eine Trennung zwischen Justiz, Verwaltung und Parlament. Diese drei Gewalten arbeiten unabhängig voneinander.

Ich bitte Sie inständig, dass in Ihrem Bericht durch keine einzige Veröffentlichung Beschuldigten-Rechte oder Opfer-Rechte mit Füßen getreten werden.