Rede zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rede zur Beschlussfassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Nationalrat am 15.05.2012 – es gilt das gesprochene Wort.

Nationalrat PortraitsHerr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir beschließen heute die größte Verwaltungsstrukturreform, die das B-VG wahrscheinlich seit 1925 durchgemacht hat. Seit 1925, als wir über Druck des Völkerbundes die Doppelgleisigkeiten der Verwaltung in den Ländern abgebaut haben, mit der Einführung des Amtes der Landesregierungen, ist das nun die Strukturreform, die von vielen Menschen, von vielen Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gefordert wurde.

Wir schaffen damit eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der Abschaffung des administrativen Instanzenzuges, der Abschaffung von über 100 Sonderbehörden und dafür der Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und zwei Bundesverwaltungsgerichten. Damit erhalten die Länder zum ersten Mal eine Gerichtsbarkeit. Das ist eine Forderung der Länder seit vielen, vielen Jahren, und das erhöht auch die Stellung der Länder in unserem Bundesstaatsgefüge.

Mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit gleichen wir unser Rechtsschutzsystem aber auch an die europäischen Standards an. Wir sind damit fit für alle zukünftigen, absehbaren europäischen Anforderungen an ein Rechtsschutzsystem. Mit dieser Reform setzen wir die so oft geforderte Strukturreform um. Daher ist der heutige Tag, an dem hoffentlich alle fünf Parteien diese Reform beschließen, ein guter Tag für Österreich, weil dieser Beschluss beweist, dass große Reformen quer über alle Verwaltungsstrukturen im Bund und in den Ländern und über alle politischen Parteien möglich sind.

Das ist ein guter Tag für den österreichischen Parlamentarismus, weil diese Verfassungsnovelle beispielgebend vorbereitet wurde. Diese Novelle wurde nicht nur mehrfach im Ausschuss beraten, sondern es wurden auch Hearings mit Experten und Betroffenen abgehalten, mit Verfassungsjuristen intensiv darüber diskutiert, deren Meinung und auch die der unterschiedlichen politischen Parteien in den Text einbezogen, was dazu führte, dass wir ein sehr klares Gesetzeswerk zusammengebracht haben. Wahrscheinlich ist diese Gesetzesvorlage eine der bestvorbereiteten, die wir in diesem Haus je gehabt haben.

Es ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, weil es gelungen ist, das gemeinsame Ganze vor das Trennende zu stellen. Und da möchte ich mich ganz besonders bedanken bei den Oppositionsparteien, die der Versuchung widerstanden haben, parteipolitische Avancen in den Vordergrund zu stellen, und diese große Strukturreform gemeinsam mitzubeschließen. Es ist aber auch ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil diese Novelle zu einer schnelleren und besseren Planung für die Unternehmen in Österreich und zu mehr Rechtssicherheit führt.

Es ist schließlich und endlich ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie mehr Klarheit über die zuständigen Behörden und einen besseren und schnelleren Rechtsschutz erhalten. Jede Entscheidung in Österreich wird nunmehr durch einen unabhängigen Richter im ordentlichen Instanzenzug gefällt, und das gilt es heute auch zu feiern.

Dafür möchte ich ein besonderes Danke sagen, nicht nur an meinen KoVerfassungssprecher Peter Wittmann, sondern vor allem an zwei Personen: an Staatssekretär Ostermayer und an Vizekanzler Michael Spindelegger. Es waren die beiden, die den entsprechenden Inhalt im Regierungsprogramm getragen haben, die an diese Reform geglaubt haben und diese auch durchgezogen haben, auch in einer Zeit, wo manchmal die Zustimmung nicht gerade von allen da war. Da möchte ich ganz besonders ein Bundesland loben und hervorstreichen, nämlich das Bundesland Oberösterreich, das, als die Einigung auf Länderebene auf der Kippe stand, diese Einigung wieder herbeigeführt hat. Im Besonderen möchte ich mich beim Landtagsdirektor Dr. Steiner für seine Koordination innerhalb der Bundesländer bedanken – und vor allem bei zwei Personen aus den Kabinetten des Staatssekretärs und des Vizekanzlers, nämlich bei Mag. Klingenbrunner und Dr. Segalla. Herzlichen Dank Ihnen allen für diese ganz besondere Mitarbeit! Natürlich möchte ich mich auch bei den Referentinnen und Referenten der parlamentarischen Klubs und bei allen Verfassungssprechern für dieses gemeinsame Commitment bedanken.

Auf einen Punkt möchte ich noch ganz besonders hinweisen; Kollege Wittmann hat es zuvor auch schon erwähnt. Mit insgesamt acht Entschließungsanträgen geben wir den Arbeiten im Verfahrensrecht eine ganz besondere Richtung vor. Das ist auch ein gutes Zeichen des Parlamentarismus, dass der Verfassungsdienst, dem ich mit seinen Mitarbeitern hier auch ganz besonders danken möchte, so die Möglichkeit erhält, das Verfahrensrecht in die richtige Richtung zu planen, nämlich innerhalb des verfassungsrechtlichen Bogens dafür Sorge zu tragen, dass einheitliche Standards beim Dienstrecht, der Organisation und der Möglichkeit des Wechsels zwischen richterlichen Funktionen bei Bund und Land gewährleistet werden können.

Daher bleibt mir abschließend nur mehr ein Satz: Gut Ding braucht Weile! 30 Jahre Gespräche zwischen Experten und den politischen Vertretern gehen nun dem Abschluss zu. In diesem Sinne danke ich allen in diesem Haus, aber auch jenen, die heute nicht mehr diesem Hohen Haus angehören, im Besonderen Professor Ermacora und Altpräsidenten Khol, die an dieser Verfassungsreform schon vor vielen Jahren gearbeitet haben, und natürlich auch meinem Vorgänger Reinhold Lopatka, der danach auch noch sprechen wird.

Herzlichen Dank an alle! Tu felix Austria – du hast ein großartiges Parlament!