Schießt unser Rechtsschutzsystem übers Ziel?

Die Beratungen zum Budget 2017 haben in meinem Verantwortungsbereich Besorgniserregendes zu Tage treten lassen. Es geht um das Bundesverwaltungsgericht: Sein Budget musste um ca. 32% erhöht werden, 120 zusätzliche Planstellen werden benötigt (60 bereits im Oktober 2016, die anderen 60 mit Beginn des neuen Jahres. Das entspricht einer Personalsteigerung von +25% in zwei Jahren).

Der Grund für diese Kostenexplosion ist schnell gefunden: Rund 2/3 aller Fälle, die vor dem Bundesverwaltungsgericht landen, kommen bereits aus dem Asyl-/Fremdenwesen. Man kann das nicht unendlich lange so weitertreiben. An diesem Gericht arbeiten dann bereits knapp 600 Personen!

Doch damit nicht genug. Durch die penible Ausreizung des Instanzenzuges landen viele dieser Fälle schließlich beim obersten Verwaltungsgerichtshof. Dessen Präsident Rudolf Thienel warnt bereits davor, im Jahr 2018 die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Gerichtshofs zu überschreiten. Ebenso trifft es den Verfassungsgerichtshof, bei dem bereits 50% der Fälle in Zusammenhang mit dem Asyl-/Fremdenrecht stehen. Hier geht es meist um den Versuch, Verfahrenshilfe zu erstreiten. Wir kommen in die Situation, dass unsere Verwaltungs- und Höchstgerichtsbarkeit unter dem Druck des Asylwesens zusammenbrechen könnte!

Geht es hier noch um Rechtschutz?

Der Instanzenzug von der Behörde über das (neue) Bundesverwaltungsgericht hinauf zum VwGH/VfGH ist lang und er hat vor allem einen Zweck: den Schutz des Bürgers vor Unrecht durch den Staat. Man darf in Sachen der Gerichtsbarkeit niemals verallgemeinern, aber man kann jedes Recht auch missbrauchen.

Wenn man weiß, dass auch am Verfassungsgerichtshof über die Hälfte der Verfahren aus dem Asyl-/Fremdenrecht kommen, dann scheint es offensichtlich zu sein, dass das primäre Ziel eines Großteils dieser Verfahren nicht der Schutz vor Unrecht ist, sondern ganz einfach die Verfahrensverzögerung.

Dem können wir nicht endlos zusehen! Mit dem Recht auf Rechtsschutz kommt auch die Pflicht, es nicht zu missbrauchen.