Steht der Gesetzgeber über dem Bürger?
2018 verabschiedete das EU-Parlament die Datenschutz-Grundverordnung. Das führte in Österreich, wenn man sich zurückerinnert, zu vielen Änderungen im Bereich des Datenschutzes. Betriebe, Ämter, ja selbst Vereine und Einzelpersonen mussten sich von da an mit dieser Thematik auseinandersetzen und den Schutz personenbezogener Daten forcieren.
Währenddessen stellte man sich im Parlament die Frage, ob die DSGVO auch auf den Bereich der Gesetzgebung anwendbar ist. Die Antwort vor dreieinhalb Jahren wurde von allen Parteien im Konsens mit Nein beantwortet. Einerseits wollte man die parlamentarische Kontrolltätigkeit nicht beschneiden, und andererseits war sicherlich auch eine gewisse Ablehnung dagegen spürbar, sich von Brüssel die Arbeitsweise im Parlament diktieren zu lassen.
Doch war diese Vorgangsweise im Nachhinein richtig? Es sind seitdem dreieinhalb Jahre vergangen, und wir mussten feststellen, dass einzelne Parlamentarier und Parteien teils sorglos mit persönlichen Daten umgehen. Laufend gibt es Fälle, wo mittels parlamentarischer Anfragen persönliche Daten öffentlich gemacht werden, bis hin zu Steuerakten.
Zweifelsfrei lebt die parlamentarische Kontrolle zu einem Gutteil von der Öffentlichkeit. Dennoch bedarf die Art der Anwendung der Kontrollrechte jedes einzelnen Mandatars einer gewissen Weitsicht und Sorgfalt. So dürfen die Rechte jeder Bürgerin und jedes Bürgers, die sie gegenüber jeder Behörde haben, von Abgeordneten in ihrer parlamentarischen Funktion nicht mit Füßen getreten werden.
Heute fällt daher meine Bewertung anders als 2018 aus. Mit der DSGVO haben wir als Parlament jeden dazu verpflichtet, strenge Richtlinien einzuhalten. Gerade als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, eine Vorbildrolle einzunehmen und uns nicht selbstüberhöhend davonzustehlen. Wir sind wichtig, aber sicher nichts Besonderes… Gerade deshalb muss es uns wichtig sein, dass jede Person in Österreich denselben Rechtsschutz genießt, unabhängig vor welcher Behörde oder Institution.
Aus diesem Grund stehe ich dafür ein, dem Parlament in Zukunft eine größere Sorgfalt im Bereich des Schutzes von personenbezogenen Daten abzuverlangen. So muss es beim Missbrauch des Datenschutzes durch Parlamentarier dem Grunde nach die gleichen Beschwerdemöglichkeiten geben, wie bei allen anderen Behörden. Dafür ist es wichtig, eine unabhängige Beschwerdestelle im Parlament einzurichten, gegen deren Entscheidung man auch in Berufung gehen können muss.
Wir sind wichtig, aber nichts Besonderes!