VfGH: Für das Töten und nicht für das Leben entschieden
Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung gefällt: Er hat das Verbot der Beihilfe zum Suizid (§78 StGb) als verfassungswidrig eingestuft – eine rechtspolitische Entscheidung, die eigentlich in der Zuständigkeit des Parlaments liegt, ist nun beim Verfassungsgerichtshof gelandet. Keine Verfassung, keine Menschenrechtkonvention hat ihn dazu gezwungen: es war seine eigene rechtspolitische Entscheidung und er hat für den Tod und gegen den Beistand für Sterbende entschieden. Ich hoffe, dass die Richter dies nie bedauern werden.
Kardinal König sagte – und damit trifft er meine Meinung auf den Punkt – „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“
Die Würde eines Menschen ist unantastbar
Argumentiert wird mit persönlicher Selbstbestimmung, die in der Würde eines Menschen verankert ist. Selbstbestimmung und Menschenwürde scheinen oft Hand in Hand zu gehen, so auch hier, obwohl die Selbstbestimmung in der bewährten Rechtskultur bisher immer lebensschutzfreundlich ausgelegt war. Menschenwürde kann weder erworben oder hergestellt noch verloren, abgesprochen oder zerstört werden. Das Recht auf Leben wird mit dieser Entscheidung brüchig und ich bedauere zutiefst, dass der VfGH bei seiner Entscheidung offenbar nicht berücksichtigt hat, dass die Selbstbestimmung enorm unter Druck gerät, wenn die Beihilfe zum Suizid frei gegeben wird. Das sehen wir in jenen Ländern, wo dies schon heute zulässig ist.
Der Schrei nach Hilfe
Hinter jedem Menschen, der sein Leben beenden möchte, steht eine Verzweiflung, eine vermeintliche Ausweglosigkeit, ein Hilferuf. Diesen Hilferuf zu hören, sollte unsere Aufgabe sein. Wir sollten den Menschen helfen, in Würde bis zuletzt zu leben, indem wir das Hospizwesen gezielt fördern, mehr Mittel in die Palliativmedizin investieren und die Patientenrechte stärken. Es braucht strukturelle Rahmenbedingungen, in denen leidende und sterbende Menschen ihre Würde spüren und wo sie ihre letzte Lebensphase in Begleitung und ohne Schmerzen erleben können.
Machen wir aus dem Wort SterbeHILFE wieder, was es sein soll: Beistand den Sterbenden, nicht töten.