Rede zum Politiker-Transparenzpaket
Rede zum Politik-Transparenzpaket im Nationalrat am 27. Juni 2012 – es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Kommen wir wieder mit den Emotionen ein bisschen herunter! Kommen wir zu den Tatsachen! Am 9. Mai hat der Parteiexperte Dr. Sickinger gesagt: „Wenn jetzt wirklich die ÖVP eine Diskussion darüber anfangen möchte, mit welchen Modalitäten und in welcher Höhe die Länder und der Bund die Parteien fördern sollen, dann verschiebt man höchstwahrscheinlich die Reform auf den Sankt Nimmerleinstag“. Nicht einmal zwei Monate sind vergangen, und wir legen hier ein Transparenzpaket vor, das beispielgebend ist. Es war ja interessant in der heutigen Diskussion, dass wir offensichtlich mehr darüber geredet haben, welche Oppositionspartei jetzt zu Recht und welche nicht zu Recht einer Regierungsvorlage zugestimmt hat.
Bleiben wir daher beim Gesamtpaket! Wir haben hier ein Gesamtpaket für das Korruptionsstrafrecht vorgelegt. Abgeordnete sind in Hinkunft Amtsträger und unterliegen den strengen strafrechtlichen Bestimmungen über die Bestechlichkeit. Wir haben heute ein Lobbyismustransparenzgesetz vorgestellt, mit dem ein Lobbyingverbot für Funktionsträger eingeräumt ist und in dem Abgeordnete nun ein generelles Verbot entgeltlichen Lobbyings trifft. Wir haben ein umfassendes Unvereinbarkeitsgesetz vorgelegt, auf das ich noch ein bisschen näher eingehen möchte, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch darüber Bescheid wissen, was in Zukunft für Mandatare nämlich nicht mehr möglich sein wird, beziehungsweise was sie da alles zu tun haben.
Erstens: Alle leitenden Funktionen in Aktiengesellschaften, in GesmbHs, in Stiftungen werden unter Angabe der Bezüge meldepflichtig.
Zweitens: Alle Tätigkeiten aufgrund eines Dienstverhältnisses, aufgrund freiberuflicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit müssen bekanntgegeben werden.
Drittens: Es müssen alle Einkommenshöhen bekanntgegeben werden in fünf Stufen: bis 1 000 €, bis 3 500 €, bis 7 000 €, bis 10 000 € und über 10 000 €. Anzugeben sind die durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Aber nicht nur Einkünfte sind bekanntzugeben, sondern es sind auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten bekanntzugeben. Denn auch da kann es zu Unvereinbarkeiten kommen, auch das ist klar bekanntzumachen. Und wir beschließen, worauf sich heute die meisten Redner schon bezogen haben, auch das Parteiengesetz. Ich möchte zum Parteiengesetz noch eines anmerken: Kollege Strache hat gesagt, er ist deswegen nicht für einen eigenen Antrag, dass man auf eine Erhöhung der Förderungen für Bundesparteien verzichten kann, weil dann das Geld auf die anderen Parteien aufgeteilt werden könnte. Herr Kollege Strache, wir können Ihnen wirklich helfen. Wir können Ihnen helfen, das Gesetz so zu formulieren, dass das Geld im Topf bleibt, beim Steuerzahler bleibt und nicht weiter ausgegeben wird. Sie haben es in der Hand, einfach zu sagen, Sie reduzieren Ihre Förderung als Bundespartei. Jederzeit können Sie das machen.
Genauso Sie, Herr Kollege Bucher, Sie haben keine Gründe, zu sagen, Sie müssen das Geld annehmen. Sie können es auch anders machen. Es ist auch äußerst spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass Sie sich nun gegen eine Wahlkampfkosten-Obergrenze aussprechen, denn auch das steht im Parteien-Förderungsgesetz. Wir beschließen 7 Millionen WahlkampfkostenObergrenze. – Warum sind Sie dagegen? Das ist ganz besonders interessant, weil Sie auf der anderen Seite, nämlich beim Bundespräsidentenwahlgesetz diese 7 Millionen Obergrenze akzeptieren. Warum akzeptieren Sie diese Grenze bei einer Wahl zum Bundespräsidenten, warum aber akzeptieren Sie sie nicht, wenn es um eine Nationalratswahl geht? – Dieser Logik kann ich leider nicht folgen, meine Damen und Herren von der FPÖ! Weil Sie offensichtlich über Gelder verfügen, die Sie nicht bekannt geben wollen? Weil Sie offensichtlich mehr Geld ausgeben wollen als die anderen Parteien? Sie führen hier einen Wettbewerb in „Wer kann mehr Geld ausgeben?“, und dazu sind wir von den Koalitionsparteien und auch die Grünen nicht bereit. Wir beschränken die Wahlkampfkosten, meine Damen und Herren!
Sie wollten auch die Anwälte aus dem Lobbyistengesetz ausnehmen, und Sie beziehen die höchsten Parteienförderungen in jenen Bundesländern, in denen die FPÖ am stärksten ist, nämlich in Wien und in Kärnten. Sie haben noch nie irgendeinen Vorstoß dahin gehend gemacht, dass man die Parteienförderung in Kärnten vielleicht reduzieren könnte. Sie haben noch nie einen Vorstoß gemacht, dass man in Wien vielleicht die Parteienförderung reduzieren könnte. Dort bedienen Sie sich ganz eindeutig, und daher messen Sie hier mit unterschiedlichem Maß, Ihre Glaubwürdigkeit ist absolut hinterfragenswert. Oder wollen Sie wieder ein zinsenloses, unbefristetes Darlehen Ihrer Parteiakademie haben? Sind Sie auch deswegen gegen das Parteien-Förderungsgesetz, weil auch das in Zukunft ausgenommen ist?
Meine Damen und Herren! Wir beschließen jetzt eine der umfassendsten Regelungen im Bereich der Transparenz, eine der besten Regelungen international. Wie folgen allen Empfehlungen zur Parteienfinanzierung des Europarates im Zuge des GRECO-Berichts, die von der Gruppe zur Bekämpfung der Korruption aufgezeigt worden sind. Alle elf Empfehlungen von GRECO erfüllen wir mit unserem Transparenzpaket. Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Rechnung, die Sie gegenüber der Öffentlichkeit aufgestellt haben, dass die Parteien mehr Geld bekommen werden, in Zukunft nicht stimmen wird, in keiner Weise. Das wird in keiner Weise eintreten. Wir werden eine Verteilung von der Länderebene zur Bundesebene haben, wir werden eine Verteilung haben, die zu einer Harmonisierung führen wird, was wir uns die ganze Zeit über auch gewünscht haben: dass die ProKopf-Verteilung auf Landesebene der Pro-Kopf-Verteilung auf Bundesebene angeglichen wird, meine Damen und Herren!
Das heißt, ich gehe davon aus, dass durch den Korridor, den die Länder zur Verfügung haben, es in Zukunft keine Spitzenreiter mehr geben wird, sondern dass in Zukunft auf Landesebene jedes einzelne Bundesland verantwortungsvoll mit der Parteienförderung umgehen wird. Daher wird es in Zukunft nicht zu mehr Geld für die Parteien kommen, sondern ich gehe davon aus, dass die erhöhten Transparenzregelungen dazu führen, dass wir in Zukunft weniger Geld für die Parteien ausgeben.
Abschließend bedanke ich mich für die Transparenzregelungen – das ist ein Quantensprung in Richtung Transparenz, ein Quantensprung in der Vorbeugung vor Korruption und ein Quantensprung für moderne Demokratie.