Der U-Ausschuss: Erfolgreich?

Eines gleich vorweg: Ich bin mir der verheerenden Optik der Ereignisse der letzten Wochen sehr bewusst und bedauere zutiefst, dass es uns nicht gelungen ist, die Motive für unser Handeln glaubhaft und verständlich zu machen. Ich möchte daher diese Gelegenheit nutzen, um meine Sichtweise zu erklären.

Im Lokal VI des Parlaments finden die Untersuchungsausschüsse statt

Im Lokal VI des Parlaments finden die Untersuchungsausschüsse statt

Ich war selbst Mitglied des Untersuchungsausschusses von dessen Konstituierung bis Ende April 2012. Dies bedeutete für mich einen immensen Zeitaufwand von durchschnittlich drei vollen Arbeitstagen pro Woche plus Vorbereitung. Während den stundenlangen Befragungen von Auskunftspersonen habe ich mir dabei immer wieder die Frage gestellt, was ist eigentlich Sinn und Zweck dieser Arbeit? Nun, im Sinne der Gewaltentrennung ist es wohl die Aufgabe der Gerichte, die persönliche, rechtliche Verantwortung von verdächtigen Personen zu klären. Somit bleibt für den Ausschuss eine, für die Zukunft der Republik viel entscheidendere Aufgabe übrig, als die bloße Bestrafung der Übeltäter: Er muss die Schwachstellen in der Organisation der Verwaltung herausarbeiten, welche zu den Malversationen geführt haben. Dies sollte dann zu Reformen in den betroffenen Gebieten führen, damit eine Wiederholung solcher Skandale unmöglich gemacht oder zumindest erheblich erschwert wird.

Ich habe mich ernsthaft bemüht, diesem Ziel gerecht zu werden und habe in meiner Funktion als Verfassungsprecher der ÖVP zwei ganz entscheidende Gesetze mitverhandelt, die als direkte Lehren der diversen Skandale, solche Geschehnisse in Zukunft massiv erschweren. Zum einen haben wir bereits im Dezember 2011 das Medientransparenzgesetz beschlossen, das einen Missbrauch von Steuergeldern für persönliche politische Werbung verhindert und die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse der Medien sichert und zum anderen haben wir im Juni eines der strengsten Anti-Korruptionsgesetze für Parteien und Politiker beschlossen, das in Europa zu finden ist.

Ist diese Arbeit aber im Untersuchungsausschuss geschehen? Nein, leider nicht. Der Untersuchungsausschuss litt von Anfang an einem Problem, das eine solche Problemlösungskraft vereitelt hat: Alle behandelten Themen waren/sind nämlich Fälle, in denen die Justiz gerade ermittelt. Dies führt dazu, dass immer neue Aktenströme zu Materien eintreffen, die wir eigentlich schon (einvernehmlich) abgehakt haben. In weiterer Folge führt dies zwangsläufig dazu, dass man nie eine objektive Beurteilung des Geschehens machen kann und damit nie Schlüsse ziehen kann. In dem halben Jahr, indem ich im U-Ausschuss war, fand keine einzige Sitzung statt, in der es darum ging Konsequenzen aus dem Untersuchten zu ziehen.

Stattdessen stellte sich mir die Arbeit im Ausschuss folgendermaßen dar: Die Kollegen Pilz und Petzner suchten sich für jede „Auskunftsperson“ ein bis zwei Zitate aus den Einvernahmeprotokollen heraus und konfrontierten diese damit. Die Passagen aus den Protokollen wurden IMMER aus dem Zusammenhang gerissen und was die Auskunftsperson darauf antwortete war in Wirklichkeit uninteressant. Wichtig waren die Sitzungspausen, in denen diese beiden Kollegen den versammelten Medienvertretern ihre jeweiligen Theorien zu diesen Protokollpassagen erklären konnten. Diese Theorien basieren nie auf einer vollständigen Aktenlage und wie durch Zufall war es auch immer die, die einer anderen Partei am meisten schadet. Darum ist ihnen der Ausschuss ja auch so wichtig:

Solche Dokumente unterliegen nämlich der Geheimhaltungspflicht. Jeder Polizist und jeder Staatsanwalt der im Stadium der Vorerhebung Akten veröffentlicht, macht sich des Amtsmissbrauchs strafbar. Dies dient zu gleichen Teilen dem Schutz der Verdächtigen wie dem Schutz der Ermittlungen. Durch die Geschäftsordnung des Untersuchungsausschusses ist es Politikern aber nun möglich, an dieser Geheimhaltungspflicht vorbei, Informationsfetzen in den Medien, durch Zitierung derselben im öffentlichen Ausschuss, unterzubringen und sich dadurch gleichzeitig ein „Aufdeckerimage“ aufzubauen. In der Sache hat uns das nicht mehr als ein paar kleine Ermittlungsschritte weitergebracht, es hat hauptsächlich dazu geführt, dass medial über etwas berichtet wurde, das die Justiz sowieso gerade gemacht hat.

Als Jurist widerstrebt es mir zutiefst, dass in der heutigen Form des Untersuchungsausschusses jede Auskunftsperson – von manchen Politikern genauso wie von den Medien – prinzipiell als Schuldiger behandelt wird. Wenn auch die Indizienlage bei manchen dieser Personen erdrückend ist, so verwehre ich mich doch auf das Entschiedenste gegen diese Form des rechtstaatlichen Rückschritts – er führt geradewegs zu Mechanismen der Inquisition. Aus diesen Gründen habe ich diesen Ausschuss nie für „den erfolgreichsten“ der zweiten Republik gehalten – er brachte der Justiz nur äußerst geringe zusätzliche Erkenntnisse und er konnte auch die gesamte politische Verantwortung nicht aufdecken, weil die in laufenden Strafverfahren Beschuldigten sich jederzeit der Aussage entschlagen konnten. Ich halte ihn aber für den nötigen Anlass, die Geschäftsordnung endlich zu reformieren, damit die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen und den Mandataren überhaupt erst die Möglichkeit zu geben, Konsequenzen aus dem Untersuchten zu empfehlen, wie es dem Papier nach, ja auch heute ihre Aufgabe wäre.

Ich habe daher das Ansinnen meiner Parteikollegen unterstützt, dass Aktenlieferungen zu bereits abgehandelten Materien eingestellt werden. Die Akten verschwinden ja nicht – sie werden von der Staatsanwaltschaft verwendet, nur die Kollegen Pilz und Petzner müssen darauf verzichten, dass jeder, nach parteipolitischen Gesichtspunkten ausgewählte Passagen in der Zeitung nachlesen kann. Kein Ausschuss darf wieder zu einer derartigen Dauervorführung Pilz- und Petznerscher Medienunterhaltung werden, dafür stehe ich aus oben genannten Gründen.

Mein Vorschlag zur Verbesserung dieser Situation ist folgender: integrieren wir das Instrument des Untersuchungsausschusses viel mehr in den parlamentarischen Alltag. Was spricht dagegen, dass das Parlament, ähnlich wie der Rechnungshof, seinen Kontrollpflichten regelmäßig nachkommt und eine permanente Evaluierung der Effizienz und der Transparenz unserer Verwaltung sicherstellt. Natürlich muss vorher die Geschäftsordnung geändert werden, aber gerade das gibt uns Gelegenheit Neues anzudenken. Welche Erfahrungen und Kompetenzen müssen denn der Leiter des Ausschusses und dessen Mitglieder mitbringen?

Müssen das Politiker sein? Würde es nicht zu einer ehrlicheren, faireren und sachlicheren Auseinandersetzung führen, wenn zumindest der Vorsitzende ein unabhängiger Experte, vielleicht ein pensionierter Richter oder Universitätsprofessor, wäre? Ich glaube, damit wäre dem Staat am meisten geholfen.