Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschafft!

(APA) Gut Ding braucht Weile: nach vielen Gesprächen und Verhandlungen beschlossen wir heute die größte Verwaltungsstrukturreform seit 1925. Das erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl heute, Dienstag, anlässlich der Beschlussfassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle im Plenum des Nationalrats.

Fassade des ParlamentsgebäudesMit der Novelle wird zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen nun ein zweistufiges Gerichtssystem eingeführt. Damit werden das Rechtsschutzsystem für die Bürger ausgebaut, Verfahren beschleunigt und der Verwaltungsgerichtshof entlastet, erläuterte Gerstl. Konkret  ist die Einrichtung je eines Verwaltungsgerichtes in den Ländern sowie von zwei Verwaltungsgerichten beim Bund – ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht – vorgesehen. Im Gegenzug können über 100 Sonderbehörden aufgelassen werden. Von diesen Behörden gehören 33 zum Bund, der Rest teilt sich auf die neun Bundesländer auf.

“Damit erhalten die Länder erstmals eine Gerichtsbarkeit, was die Stellung der Länder im Bundesstaatsgefüge erhöht”, fuhr Gerstl fort. “Darüber hinaus gleichen wir unser Rechtsschutzsystem europäischen Standards an.”

Das ist ein guter Tag für Österreich!

  • Ein guter Tag für Österreich, weil wir mit dieser Novelle beweisen, dass große Reformen über alle Grenzen zwischen Bund und Ländern und über alle politischen Parteigrenzen hinweg möglich sind.
  • Ein guter Tag für den österreichischen Parlamentarismus, weil diese Materie in Ausschüssen und Hearings beispielgebend vorbereitet wurde. Dieses Gesetzeswerk ist wahrscheinlich eines der bestvorbereiteten in diesem Haus.
  • Ein guter Tag für den Parlamentarismus, weil für diesen Beschluss das gemeinsame Ganze vor das Trennende gestellt wird, dankte Gerstl der Opposition, die hier der Versuchung widerstand, Parteipolitik vor Vernunft zu stellen.
  • Ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil die Novelle eine schnellere und bessere Planung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen bringt.
  • Ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, weil durch den Beschluss mehr Klarheit über die zuständigen Behörden und besseren Rechtsschutz entsteht: Jede Entscheidung wird im ordentlichen Rechtsschutzsystem durch einen unabhängigen Richter gefällt.

Mit insgesamt acht Entschließungen, die mit der Novelle mitbeschlossen werden, “geben wir dem Verfassungsdienst bereits die Richtung vor, in die es bei den nötigen Verfahrensänderungen gehen soll: einheitliche Standards bei Dienstrecht, Organisation, und Wechsel von richterlichen Funktionen zwischen Bund und Ländern.”  “Tu felix Austria hast ein großartiges Parlament”, schloss der ÖVP-Verfassungssprecher.