Sozialdemokraten benutzen Verfassungsdienst für parteipolitische Zwecke

Nachdem die SPÖ im Wahlkampf mit ihrer Finanzierung der bundesweiten SPÖ-Plakatkampagne aus Mitteln des Parlamentsklubs bereits das Parteienfinanzierungsgesetz umgangen hat, benutzt sie nun eine Person des Verfassungsdienstes für ihre Zwecke, um den Bundeskanzler und SPÖ-Spitzenkandidaten weißzuwaschen.

Die Stellungnahme einer Person des Verfassungsdienstes kann nur als Scheingutachten bezeichnet werden. Hier verweise ich auf DDr. Hubert Sickinger und DDr. Heinz Mayer, die sich eindeutig gegen die
Zulässigkeit dieser Vorgangsweise ausgesprochen haben.

Die weitere nunmehr entscheidende Frage ist, ob mit der Übernahme der Kosten für diese, vom SPÖ-Klub beauftragten Leistungen, die SPÖ noch die Wahlkampfkosten-Obergrenze einhalten kann.